Was ist die HeiglBox?

Durch die HeiglBox, von Ihrem Sanitätshaus Heigl, erhalten sie jeden Monat die Pflegehilfsmittel direkt ins Haus geliefert, die Sie wirklich in Ihrer Pflegesituation brauchen und wollen.

HeiglBox auswählen

Wir haben durch unsere langjährige Erfahrung 5 Heigl-Pflegehilfsmittel-Boxen zusammengestellt, die den verschiedensten Pflegesituationen gerecht werden.
Dabei haben wir straff kalkuliert, so dass Ihnen keinerlei Kosten entstehen.
>> zur Übersicht unserer HeiglBoxen.

Antrag ausfüllen

Um Ihre HeiglBox zu bekommen brauchen Sie kein Rezept vom Arzt. Sie wählen einfach die HeiglBox, die Ihrer Pflegesituation entspricht, füllen einen Antrag auf Kostenübernahme an Ihre Pflegekasse aus und wir kümmern uns um alles Weitere.
Hier können Sie sich einen detaillierten Einblick über die Produkte in den einzelnen HeiglBoxen verschaffen oder Ihre individuelle HeiglBox konfigurieren und den jeweiligen Antrag direkt herunterladen:

Sich gut begleitet auf das Wesentliche konzentrieren


Die rechtliche Grundlage zum kostenlosen Erhalt Ihrer HeiglBox

Wenn die zu Pflegende Person eine Pflegestufe hat und zuhause von mindestens einer privaten Pflegeperson gepflegt wird, besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Gesetzesgrundlage

Die für Sie wichtigen Gesetzestexte finden Sie im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI):

§ 40 Abs. 1 SGB XI

(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes. Entscheiden sich Versicherte für eine Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben sie die Mehrkosten und die dadurch bedingten Folgekosten selbst zu tragen. § 33 Abs. 6 und 7 des Fünften Buches gilt entsprechend.

§ 40 Abs. 2 SGB XI

(2) Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.

Hierzu noch ein wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass jeder Antrag von der Pflegekasse individuell geprüft wird. Die Pflegekassen sind nicht verpflichtet die Kosten für Pflegehilfsmittel zu erstatten. Sind die oben genannten Voraussetzungen jedoch erfüllt, prüfen und genehmigen die Kassen die Anträge aber in der Regel.

Sie haben Fragen zu Ihrer persönlichen HeiglBox, oder zum Ausfüllen der Formulare?
Zögern Sie nicht, bei uns nachzufragen!

(0521) 55 76 15 - 0